Dass die Tierarztkosten mit neuer Gebührenordnung Ende 2022 gestiegen sind, hat sich mittlerweile herungesprochen. Auch dass die letzte Erhöhung rund 20 Jahre zurückliegt und für die Tierärzte und ihre schon lange steigenden Kosten längst überfällig waren, ist kein Geheimnis. So unangenehm das für Tierhalter auch ist. Die Schließungen der Tierarztpraxen und die eingeschränkten Angebote der Kliniken sprechen Bände. Jetzt sorgte eine erneute Meldung für Unruhe und das ist die Einordnung des Pferdes als "nicht landwirtschaftlich genutztes Tier".
Wo ist das Problem?
Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass - vereinfacht - landwirtschaftlich genutzte Tiere von der "GOT" anders behandelt werden als Kleintiere. Fährt der Tierarzt zum Kleintierhalter, muss er dafür eine Gebühr zwischen 34,50 und 103,50 Euro berechnen. Das Problem: Derzeit gilt das auch für Pferde, denn die fallen zurzeit nicht unter die o.g. landwirtschaftlich genutzten Tiere. Zusammengefasst wird damit die Fahrt zum Pferdestall zu einem teuren "Hausbesuch". Für "landwirtschaftlich genutzte Tiere" fallen natürlich auch Gebühren an, doch die berechnen sich wie zuvor anhand der Entfernung und liegen für gewöhnlich deutlich darunter.
Die FN hat inzwischen Protest eingelegt. Das oben geschilderte Problem ist nur eines von mehreren.