Unsere Sicht auf den Vorschlag zum Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Bereits seit 2020 gibt es das Bestreben das BWaldG zu modernisieren und dem geänderten Freizeitverhalten anzupassen. Vorgelagert gab es seit 2017 die Arbeit der Plattform Wald – Sport, Erholung, Gesundheit des BMEL (WaSEG) mit der Empfehlung, auf Intervention der FN das Radfahren bzw. Mountainbiking vom Reiten zu entkoppeln. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren/Jahrzehnten zunehmenden überwiegend negativer Schlagzeilen und Berichten über das Verhalten der Radfahrer, ist dies für einen Pferdesportverband konsequent und richtig, sich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen. Natürlich sind es nicht DIE Radfahrer im Allgemeinen, aber es ist seit längerem ein Thema, den Radtouristen auf geeignete Wege und Abfahrten zu lenken.

Es gibt den Referentenentwurf, durch eine Fachzeitschrift für Forstwirtschaft veröffentlicht, der für Diskussionen in einigen Ländern sorgen dürfte. In §29 ist im Absatz (3) ist das Betreten für Reiter und Fahrer geregelt – zusammen mit dem Befahren durch betriebserlaubnisfreie Fahrräder und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen. Hierdurch werden nicht nur die Anforderungen an die Wege, sondern auch die Störungen durch die Nutzergruppen in einen Topf geworfen. Schade!

Ob die aktuell vorliegenden Änderungen zu Einschnitten bei den Länderregelungen z.B. in Hessen, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt führen werden, bleibt abzuwarten. Aktuell arbeitet die FN in Warendorf akribisch und auf allen Kanälen daran das Optimum für uns Reiter und Fahrer ins Gesetz einzubringen.

Unterstützen können wir dies generell, durch die stetige Beachtung der 12 Gebote für das Reiten im Gelände:

                                            Aus: 12 Gebote für das Reiten im Gelände: https://www.pferd-aktuell.de/breitensport/ausreiten-und-ausfahren

 

Die einzelnen Texte sind zu finden:

 

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